GMVRP FORUM
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Nach unten
GMVRP Tim
GMVRP Tim
Anzahl der Beiträge : 21
Anmeldedatum : 11.02.18
Alter : 24

Server Regeln Ingame Empty Server Regeln Ingame

So Feb 11, 2018 9:51 pm
Regelwerk für Ingame

§1 - Respekt und Umgang

1.1 - Allgemeiner Umgang :

Alle User haben sich in jederzeit mit Respekt zu behandeln. Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, Mobbing, Rassismus, Diskriminierung und Drohungen sind untersagt, außer:

1.2 - Rollplay :

In-Game Roleplay-Situationen, bei welchen o.g. Punkte nachvollziehbar dem Rollenspiel-Verhalten des virtuellen Charakters des derart handelnden Users und der Situation an sich zuzuordnen sind.

1.3 - Aktionen :

Terroristische Aktionen, wie z.B. (Selbstmord-)Anschläge, Enthauptung oder Amokläufe sind untersagt. Auch jegliche Aussagen in diese Richtung sind zu unterlassen.

§2 - Hacking und Bugusing

2.1 - Benutzung :

Cheaten, Hacken, Bugusing oder das Ausnutzen von derzeit noch auftretenden Desyncs ist untersagt, und kann mit einem Temporären bis sogar Permanenten Ban führen.

2.2 - Bugs :

Gefundene Bugs sind unmittelbar nach deren Entdeckung im Bugtracker oder im Supportcenter zu melden. Die öffentliche Verbreitung von gefundenen, kritischen Bugs oder Hacks ist auf allen Plattformen untersagt.

2.3 - Modifikationen :

Die Verwendung nicht genehmigter Spiel-Modifikationen ist untersagt und kann zu einem Temporären oder sogar Permanenten Spielausschluss führen.

2.4 - Meldung :

Bei Kenntnis oder dringendem Verdacht eines gegen diesen Abschnitt verstoßenden Users, ist dieser umgehend bei einem Supporter oder Moderator wenn nicht sogar Admin zu melden.
Andernfalls macht man sich als Mittäter gleichwertig strafbar.




§3 - Kommunikation und Voice-Chat

3.1 - Kommunikation :

Es gilt eine strikte Trennung des Rollenspiels mit der Realität d.h. alles was in der Realität beredet werden muss, wird entweder in einem Sprach-Channel im TeamSpeak 3, oder sogar über einen Privaten weg getrennt.

3.2 - Spammen und Störgeräusche :

Jegliches Spammen in Voice- oder Schriftlichem Chat sind zu unterlassen, ebenfalls sind jegliche Störgeräusche im Voice-Chat zu unterlassen.

3.3 - Kurz weg oder AFK :

Das AFK-Gehen über eine längere Zeit als 10 Minuten ist untersagt, es können dafür Verwarnungen auftreten.

3.4 - Voice-Chat :

Die Benutzung des Voice-Chat ist verpflichtend. Wer sich Ingame befindet muss sicherstellen, dass andere Spieler in der Umgebung ihn jederzeit hören können, außer : ihr wurdet im Rahmen eines administrativen Support-Falls mit einer Nachricht benachrichtigt / oder gekickt.

3.5 - Voice-Pflicht :

Wer sich Ingame befindet, darf kein anderes Kommunikationsmittel als den Voice-Chat zur verbalen Kommunikation mit anderen Spielern benutzt, d.h. Ohne Voice-Chat (sowohl Headset als auch Mikrofon) ist das Spielen auf dem Server unzulässig.

3.6 - Handy benutzung :

Wer sich gefesselt oder im schwerverletzten Zustand stabilisiert befindet, darf die Telefon- sowie des Text- / Voice-Chats nicht verwenden (Handy, Funk, Team-Chat ist umgehend auszuschalten).

3.7 - Fremdsprache :

Bis auf der Rolle des vom Spieler verkörperten Charakters zuzuordnende gängige, fremdsprache Begriffe oder Ausdrücke, ist die Verwendung von Fremdsprachen untersagt.








§4 -Roleplay

4.1 - Charakter :

Grob unrealistisches oder nicht dem im Spiel verkörperten Charakter entsprechendes Spielverhalten ist untersagt.

4.2 - Erfindung :

Das Erfinden von nicht tatsächlich im Spiel vorhandenen Gegenständen, Personen oder Eigenschaften zur Vorteilsverschaffung des eigenen oder eines dritten Ingame Charakters oder Beeinflussung der Situation entspricht dem Betreiben von Powergaming und ist untersagt.(z.B. “Ich werfe eine Rauchgranate, man kann nichts mehr sehen!”). Einem anderen Spieler dürfen keine Handlungen oder Zustände durch die alleinige Behauptung dieser aufgezwungen werden (z.B. “ Ich reiße dir die Waffe aus der Hand, du kannst nicht mehr schießen!”).

4.3 - Außerhalb des Charakters (OOC) :

Das Verwenden von OOC-Informationen zur Vorteilsverschaffung des eigenen oder eines dritten Ingame-Charakters entspricht dem Betreiben von Metagaming und ist untersagt (z.B. Erlangen von Aufenthalts informationen eines anderen Spielers durch (s)einen Stream oder Übergehung der Beschränkung auf die vom Spiel und von United Gamer gestellten Kommunikationsmittel zur Kontaktaufnahme mit anderen Spielern).

4.4 - Situationen :

Wird man von einem Mitspieler in eine Rollenspiel-Situation mit diesem verwickelt, hat man auf diese auf nachvollziehbare Weise einzugehen, sofern keine zuvor bestehende Rollenspiel-Situation mit einem anderen Spieler auf unrealistische oder unlogische Weise davon beeinträchtigt wird.

4.5 - Situations Eingriff :

Der unbegründete oder unrealistische Eingriff Unbeteiligter in stattfindende Rollenspiel- oder Todeskampf-Situationen anderer Spieler ist untersagt.

4.6 - Situations Grund :

Ohne nachvollziehbaren Rollenspiel-Grund ist es untersagt, Spieler in ihrer Freiheit, Mobilität oder Handlungsfähigkeit einzuschränken. Gestattete Situationen für diese Einschränkung wären z.B.: eine nachvollziehbar begründete Maßnahme zur Unterbindung von Gewaltausbruch oder Flucht , oder eine begründete Entführung oder Geiselnahme.

4.7 - Situations Aufzwingung :

Das bewusste und nicht oder nur mangelhaft begründete Provozieren von Polizei-Beamten mit der reinen Absicht, künstlich deren Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen s.g. Cop-Baiting, bspw. um eine Verfolgungsjagd zu erzwingen, ist untersagt.
4.8 - Combatlog :

Das unangekündigte und nicht oder nur mangelhaft begründete, absichtliche Verlassen des Spiels während oder unmittelbar nach einer Rollenspiel- oder Todeskampf-Situation (s.g. Combat-Logging) ist untersagt. Insbesondere beim Bemerken eines Desyncs ist dies vor dem Ausloggen eindeutig im Chat bekannt zu geben.

4.9 - Beschwerde Drohung :

Während einer laufenden Rollenspiel- oder Todeskampf-Situation darf einem anderen, daran beteiligten Spieler nicht mit einer administrativen Beschwerde gedroht werde, mit der Intention den weiteren Verlauf der Situation dadurch zu beeinflussen. Der Supper ist bei begründetem Verdacht eines Regelverstoßes im Teamspeak 3 im Support-Channel zu kontaktieren. Die sachliche Ankündigung einer kurzzeitigen Unterbrechung der Situation zum Kontaktieren des Supports ist gestattet.

4.10 - Anstößiges Rollenspiel :

Anstößiges Rollenspiel, wie z.B. extrem detaillierte Folter oder Zerstückelung, sexuelle Belästigung oder vergleichbare Tätigkeiten, ist ohne die explizite, im Chat unmissverständlich ausgesprochene Zustimmung aller aktiv und passiv daran beteiligten und im Umfeld des Geschehens befindlichen Spieler strikt untersagt. Eine von einem Teilnehmer vor geäußerte Einwilligung zum Betreiben genannter Tätigkeiten kann von diesem jederzeit widerrufen werden, woraufhin das derart stattfindende Rollenspiel augenblicklich abzubrechen und die Situation aufzulösen ist.

4.11 - Gebiet verschiebung vom Rollenspiel in ein Gebäude :

Das Betreten eines Gebäudes während einer Rollenspiel-Situation ist nur erlaubt, wenn alle Teilnehmer der Rollenspiel-Situation dieses Gebäude ebenfalls betreten können.
Eine direkte Vorteils gewinnung durch das Betreten eines Gebäudes zu erlangen ist verboten.
Das Betreten eines Gebäudes während einer Kampfhandlung ist verboten.

§5 - Todeskampf (Deathmatch)

5.1 - Definition :

Als Todeskampf wird jegliche Handlung deklariert, die einen physischen Angriff oder eine Kampfhandlung darstellt.
Todeskampf darf nur betrieben werden :
wenn ein realistischer, nachvollziehbarer und aus dem Rollenspiel ersichtlicher Grund dafür vorliegt(z.B. begründete Exekution, Abwehren einer tödlichen Bedrohung oder realistische Widerstandsleistung gegen Staatsbeamte)oder
zu Selbstverteidigung oder
in Systematisch vorgegebenen Szenarien (z.B. Blacklist-Einträge, Gangkriege-Gebiets kämpfe oder Fraktionskriege).

5.2 - Willkürlicher Todeskämpfe (RDM / SDM) :

Vollständig unbegründete Todeskämpfe, s.g. Random Deathmatch (RDM) oder Sinnloses Deathmatch (SDM) ist untersagt.

5.3 - Verdacht auf Willkürliche Todeskämpfe :

Bei Verdacht auf ein unbegründete Todeskämpfe eines Mitspielers kann dieser mittels TeamSpeak 3 im Support an die Server-Administration gemeldet werden, woraufhin das Todeskampf-Verhalten des beschuldigten Spielers, so weit wie in diesem Moment möglich, von einem Admin geprüft wird. Des Weiteren hat jeder Spieler die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde mit ausreichend Beweismaterial gegen einen Mitspieler im Forum im Beschwerden abschnitt einzureichen.

5.4 - Rache-Akt :

Spätere Rache-Akte gegen einen RDM-betreibenden Mitspieler sind untersagt. Das nachträgliche Einreichen einer schriftlichen Beschwerde zählt nicht als Rache-Akt.

5.5 - Event-Todeskämpfe :

Sofern nicht anders angekündigt, ist jegliches Betreiben von Todeskämpfen bei offiziellen In-Game Events untersagt. Events gelten als offiziell, wenn:
diese in der Forums-Applikation vorhanden sind, mit Erlaubnis der Administratoren.
diese von der Administration oder Eventmanagern selbst durchgeführt werden.

5.6 - Fahrzeug Todeskampf (Vehicle Deathmatch (VDM)) :

Das Betreiben von Fahrzeug Todeskämpfen oder im englischen Vehicle Deathmatch (VDM) beschreibt die bewusste Benutzung von Fahrzeugen zum absichtlichen Angriff auf Fußgänger (z.B. in Form von ein- oder mehrfachem Überfahren oder Wegschleudern) und ist unersagt, es sei denn:
es ist durch ein-oder mehrfaches, vorsichtiges Anfahren eines Flüchtigen dem Zu-Fall-Bringen und Aufhalten dies zuträglich oder
der Fahrzeugführer kann sich durch einmaliges Überfahren eines oder mehrerer ihn mit tödlichen Waffen bedrohenden/r Angreifer(s) eine Flucht zu ermöglichen und hat sich vom Tatort anschließend unverzüglich zu entfernen.

5.7 - Fahrzeug zerstörung :

Die absichtliche Zerstörung fremder und auf fremdem Grund stehender, nicht besetzter Fahrzeuge ist untersagt.

5.8 - Aufwach Tötung (Spawnkill) :

Das Aufwach töten (Spawn kill) ist allgemein untersagt.  


§6 - Überfälle und Schusswaffengebrauch

6.1 - Kontakthaltung :

Wer einen anderen Spieler überfällt, hat für die gesamte Dauer des Überfalls auf nachvollziehbare Weise Kontakt mit der überfallenen Person zu halten.

6.2 - Schusswaffen :

Der Einsatz von Schusswaffen gegen einen Mitspieler muss realistisch nachvollziehbar und durch einen vorab stattgefundenen Auslöser (z.B. eine Provokation oder Bedrohung) gerechtfertigt sein. Vor dem Gebrauch von Schusswaffen und Tasern muss zuvor stets eine Warnung mit anschließend angemessener Reaktionszeit auf diese ausgesprochen werden, es sei denn:
die Situation bietet keinen zeitlichen Spielraum für das Aussprechen einer Warnung (z.B. in hektischen, reaktionen abhängigen Situationen oder
zur Selbstverteidigung oder
in System gegebenen Szenarien (z.B. Blacklist-Einträge, Gangkriege-Gebiet Kämpfe oder Fraktionskriege).

6.3 - Überfall von Unantastbaren Fraktionen :

Gegenüber im Dienst befindlichen Mitgliedern der Fraktion LSMC, LSF und Channel 7 News, die einen Sonderschutz genießen, ist vom Schusswaffengebrauch und Überfall abzusehen, es sei denn sie:
verstoßen gegen geltende Gesetze oder
missachten in unrealistischen Maße die Anweisungen der sie bedrohenden Personen.

6.4 - Diebstahl :

Die unbemerkte Entwendung fremder Güter aus dem Haus oder Fahrzeug einer anderen Person stellt keinen nach Abs. (1) definierten Überfall auf den/die Besitzer der Güter dar. Wir der Diebstahl bemerkt, ist dem/den Besitzer oder Besitzern der gestohlenen Güter der unangekündigte Einsatz von Schusswaffen auf den Dieb innerhalb der laufenden Sonnenwende (d.h. bis zum nächsten Server-Restart) gestattet.

6.5 - stehlbare Gegenstände :

Die bei einem Überfall vom Räuber geforderten Güter dürfen nur aus in Inventaren lagerfähigen Gegenständen und mitgeführtem Bargeld des Opfers bestehen.








§7 - Leben nach dem Tod (New Life (Rule)(NLR))

7.1 - Wert eines Lebens :

Jede Person ist dazu angehalten, seinen Charakter im Spiel nach bestem Wissen und Gewissen möglichst lange am Leben zu halten und darf dieses nicht grob fahrlässig gefährden oder verschwenden.
Das Leben eines Charakters ist zu jeder Zeit als sein wertvollstes Gut zu betrachten und materiellen Gütern stets überzuordnen.

7.2 - Neues Leben (nach dem Tod) :

Der Wiedereinstieg nach dem Tod bedeutet den theoretischen Kurzzeitgedächtnis-Verlust eines Charakters. Jegliches wissen über beteiligte Personen, ihre Namen und ihr Aussehen sowie sonstige Informationen, welche in der Roleplay-Situation, die zum Tod des eigenen Charakters geführt hat, gesammelt wurden, dürfen nicht für das weitere Spielgeschehen verwendet werden(Metagaming).

7.3 - Wieder beteiligung einer Situation :

Nach dem Wiedereinstieg (Respawn) nach dem Tod, ist die erneute Beteiligung an einer Rollenspielsituation, an welcher man sich in seinem vorherigen Leben bereits beteiligt hat untersagt, unabhängig von einer möglicherweise eingetretenen örtlichen Verlagerung der Situation.

7.4 - Todesort :

Dem Todesort des eigenen Charakters darf man sich, unabhängig von einer dort stattfinden oder nicht stattfindenden Rollenspiel Situation, nach dem Wiedereinstieg für 5 Minuten nicht nähern.

7.5 - Rache Akt nach dem Tod :

Rache-Akte für den dem eigenen oder eines befreundeten Charakter(s) zugefügten, nicht tödlichen Schaden dürfen nicht einmalig und innerhalb der laufenden Sonnenwende (d.h. bis zum nächsten Server Restart) ausgeführt werden.

7.6 - NLR tritt Außer Kraft ,wenn :

beim Charakter-Tod durch einen Bug oder
in Verbindung mit dem Bestehen eines Blacklist-Eintrags oder
im Rahmen eines administrativen Support-Falls.







§8 - Sperrzonen

8.1 - Typische Sperrzonen :

Exekutive Staatsfraktionen dürfen bei Roleplay-Situationen wie Bankraub, Geiselnahme und Ähnlichem eine, einem Radius von 100-500 Meter umfassende, Sperrzone um den Ort des Geschehens mit Grund ausgerufen. Die Sperrzone ist nach Auflösung der Situation wieder aufzuheben.

8.2 - Missachtung von Sperrzonen :

Die Missachtung einer Sperrzone kann mit sofortigem Schusswaffeneinsatz ohne Vorwarnung der dort agierenden Staatsfraktion/en geahndet werden.

§9 - Blacklist

9.1 - Allgemeine Blacklist :

Nicht-staatliche Fraktionen haben das Recht, eine Blacklist zu führen, auf welcher Personen eingetragen werden dürfen, die nachweislich durch ihr provokantes Handeln den Zorn der Fraktionen auf sich gezogen haben. Diese Spieler sind für die Fraktionen vogelfrei.

9.2 - Veröffentlichung der Blacklists :

Blacklist-Einträge müssen für Jedermann öffentlich im Forum einsehbar und eindeutig sein.

9.3 - Grund für Blacklist einträge :

Die von einer Fraktion angeführten Gründe eines Blacklist-Eintrags müssen realistisch und schwerwiegend genug für einen solchen Eintrag sein. Des Weiteren ist auf Anfrage des Betroffenen die Vorlage des die Gründe untermauern den und die deutliche Blacklist-Warnung der Person zeigenden Beweismaterials in Screenshot- oder Video-Form für die Gültigkeit des Eintrags zwingend erforderlich.

9.4 - Freikauf der Blacklist :

Der von der Fraktion geforderte Freikauf-Betrag muss realistisch und den Vorwürfen entsprechend angebracht sein, dabei jedoch maximal $50.000 betragen.

9.5 - Voraussetzung für die Blacklist einträge :

Auf die Blacklist gesetzt werden darf nur, wer:
mindestens 3 Tage auf der Insel und
trotz erhaltener Blacklist-Warnung nach der ersten gegen die Fraktion gerichtete Provokation eine weitere Provokation erzeugt hat oder
ein Fraktionsmitglied entführt, beschossen oder ermordet oder Fraktion Eigentum entwendet hat und
kein Mitglied einer Fraktion die sich zum Dienst melden können.
9.6 - Blacklist eintrag gegen Beamte :

Mitglieder einer Fraktion die sich zum Dienst melden müssen dürfen nur auf die Blacklist gesetzt werden, wenn sie nicht im Dienst sind.

9.7 - Personen die auf §9.3 zutreffen :

Personen, die den Anforderungen aus §9 Absatz 3 entsprechend auf einer Blacklist stehen, dürfen keiner Fraktion beitreten oder die aktive Fraktion wechseln.

9.8 - Haftung der Blacklist :

Die Fraktionsleiter haften für den Inhalt der Blacklist ihrer Fraktion.

§10 - Fraktionen

10.1 - Fraktion Probleme :

Fraktionsmitglieder haben bei Rollenspiel oder generell in Charakter bezogenen Problemen mit einem Mitglied einer anderen Fraktion stets zuerst ihren Fraktionsleiter zu kontaktieren und die Problematik mit diesem zu besprechen. Erst, wenn auf die Leader keine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden, ist von ihnen die Fraktionsverwaltung zu kontaktieren, nicht der reguläre oder administrative Support.

10.2 - Kriegserklärung :

Kriegserklärung an andere Fraktionen dürfen nicht willkürlich ausgesprochen werden und müssen nachweislich und realistisch mit ausreichend schwerwiegenden Vorfällen sein.


©️ Urheberrecht von Germanvrp Voice Server
Nach oben
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten